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Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.

Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter, wenn er die Stiftung errichtet. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und fördern zum Beispiel Bildungsangebote oder setzen sich für die Erforschung seltener Krankheiten ein. Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. 

 

Quelle: www.tag-der-stiftungen.de / Bundesverband Deutscher Stiftungen

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